Der Betriebsrat stellt sich vor
Svenja Mülling (Betriebsratsvorsitzende)
- Heilerzieherin im FED seit 2010
Dana Kurzmann (stellvertretende Betriebsratsvorsitzende)
- Heilerzieherin im Kindergarten seit 1998
Angela Degner
- Erzieherin im Kindergarten seit 2001
Ralf Hintze
- Arbeitspädagoge der Werkstatt Teetzleben seit 2006
Rommy Eggert-Intreß
- Hauswirtschafterin in der Wohnstätte seit 2013
Katrin Rossa
- Ergotherapeutin in der Fördergruppe seit 2004
Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung geltender Tarifverträge zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.
Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.
Die Aufgaben im Betrieb
- Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Anregungen entgegennehmen und bearbeiten
- Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb erteilen
- Beachtung der besonderen Lage der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger
- Recht auf Mitbestimmung
Der Betriebsrat bestimmt in folgenden Fragen mit:
- Arbeitszeit
- Betriebliche Lohngestaltung
- Einstellungen
- Versetzungen
- Kündigungen
- Personalplanungen
- Beschäftigungssicherung
- Arbeitsbedingungen
- Einhaltung des Mutterschutzgesetzes und Jugendschutzgesetzes