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Freie Schulbegleiter zum neuen Schuljahr

icon infoWir bieten zum neuen Schuljahr freie Schulbegleiter für den Raum Stavenhagen, Malchin, Teterow, Neubrandenburg und Umgebung an.
Unsere Schulbegleiter verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf. In den vergangenen Jahren konnten sie ihre Kompetenzen in der individuellen Betreuung sowie der Förderung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich einsetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung im Unterricht, der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und therapeutischem Fachpersonal.

Empathie, Geduld und die Fähigkeit, flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen, zeichnen unsere Mitarbeiter aus.

Falls Sie Bedarf haben und dieser durch die zuständigen Ämter bewilligt wurde, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Integration in Schulen

Die Lebenshilfe Neubrandenburg bietet Schulbegleitung in Neubrandenburg und Umgebung an. Schulbegleitung ist eine Integrationshilfe für Schüler/innen mit behinderungs- bzw. verhaltensbedingten Auffälligkeiten, die für den Schulalltag zusätzlich Hilfe und Orientierung benötigen und somit auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Der Begleiter ist für seinen Schützling Hilfs- und Kommunikationsmittel und unterstützt ihn darin klassenbezogene Angebote des Lehrers anzunehmen und zu verarbeiten. Er hilft bei lebenspraktischen Verrichtungen während der Schulzeit und unterstützt bei der Orientierung im Schulalltag Ziel unserer Schulbegleitung ist es, allen Schülerinnen und Schülern eine angemessene Teilhabe am Schulalltag zu ermöglichen. Gemeinsam mit Eltern, Lehrern und Integrationshelfern wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen, die den Bedürfnissen und Besonderheiten jedes einzelnen Kindes gerecht werden und ihnen die aktive Teilhabe am Unterricht ermöglichen. Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und drohender Behinderung und ihren Mitschüler/innen wird gesetzlich ausdrücklich unterstützt

Gesetzesgrundlage

Anspruch auf eine Schulbegleitung haben zum Einen behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Sinne des §53 SGB XII, die auf Grund der Ausprägung ihrer Behinderung nur mit einer Begleitperson ihr Recht auf Beschulung wahrnehmen können und zum Anderen Kinder und Jugendliche im Sinne des § 35a SGB VIII, die wegen seelischer Behinderung oder drohender Behinderung eine Schulbegleitung benötigen. 

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Schulbegleitung an uns. Wir beraten sie gern.

Lebenshilfe Neubrandenburg e.V.
Familienentlastender Dienst (FED)
Mlada-Boleslaver-Straße 1
17036 Neubrandenburg

Telefon: 0395 / 362 901-21
oder 0171 / 44 63 918

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Ansprechpartnerin: Frau Mittelstädt